Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht besteht keine rechtliche Verpflichtung einen Anwalt einzuschalten.
Sie können also auch selber die Klage bei Gericht einreichen.
Darüber hinaus können Sie über die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts und an sogenannten Amtstagen des Gerichts dort Klagen und Anträge zur Niederschrift erklären.
Amtstage sind Tage, an denen rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geboten wird, beim Gericht Klagen und sonstige Prozessanträge aufnehmen zu lassen.
Im Zusammenhang mit der Klagevorbereitung werden im Übrigen bei der Rechtsantragstelle und an den Amtstagen auch Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen erteilt.
Eine Rechtsberatung, die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte, sowie die Klärung gesetzlicher und tariflicher Zweifelsfragen dürfen dabei aber nicht erfolgen.
Also: Es gibt bei Gericht hier keine allgemeine Rechtsberatung zu Ihren Fragen.
Bitte beachten Sie auch, dass in der Rechtsantragstelle keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt werden können.
In unserer langjährigen arbeitsrechtlichen Tätigkeit haben wir die Erfahrung gemacht, dass eine anwaltliche Vertretung durch einen Spezialisten im Arbeitsrecht äußerst sinnvoll und hilfreich für den Arbeitnehmer ist. Sie sollten diese Möglichkeit von Anfang an wahrnehmen.
Häufig werden die Arbeitnehmer erstmalig mit einer Kündigung konfrontiert und befinden sich in einer rechtlichen und emotionalen Ausnahmesituation.
Es geht darum, Fehler zu vermeiden und Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Ein Profi mit langjähriger Erfahrung kann Sie dabei optimal begleiten und vertreten.