Kündigung, und jetzt?
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht!

Der Anwalt in München, wenn es um Kündigung und Arbeitsrecht geht: kompetent, erfahren und zuverlässig.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt einen massiven Eingriff in das Leben des Betroffenen dar. Meist wird dadurch die finanzielle Grundlage entzogen. In diesem Zusammenhang ergeben sich viele Fragen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigung steht Ihnen hier zur Seite.

  Benjamin Schwarze-Reiter, Fachanwalt für Arbeitsrecht 

  Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der Kanzlei

  Seidl, Hiermer, Köpping & Kollegen…  mehr Erfahren

Hier finden Sie die 10 häufigsten Fragen rund um den Verlust des Arbeitsplatzes

Gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann man vor dem Arbeitsgericht mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage vorgehen.

Die Kündigungsschutzklage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Welches Arbeitsgericht zuständig ist, sollten Sie über einen Anwalt klären lassen.

Hier ist jeweils der Einzelfall zu beachten. Es gilt: Eine fristlose Kündigung darf nur das allerletzte Mittel des Arbeitgebers sein. Grundsätzlich ist vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung der Arbeitnehmer abzumahnen. Davon darf der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen abweichen.

Ja. Ab Erhalt der Kündigung läuft eine 3 Wochen Frist zur Einreichung der Klage bei Gericht. Beachten Sie, dass die Kündigung durch Einwurf in Ihren Briefkasten grundsätzlich als zugestellt und damit erhalten gilt. Der Einzelfall kann hier kompliziert sein. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist dringend zu empfehlen.

Grundsätzlich nein. Die Arbeitsgerichte haben eine sogenannte Rechtsantragsstelle, die Klagen aufnimmt, wenn man nicht anwaltlich vertreten ist. Allerdings zeigt die Praxis, dass es meist nicht wirklich erfolgreich ist, wenn man ohne Anwalt auftritt.

  1. Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum letzten Tag des Kalendermonats.

Für Arbeitnehmer bleibt es bei dieser Frist, egal, wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat.

Für Arbeitgeber dagegen verlängert sich die Frist mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses auf

1 Monat zum Monatsende bei 2 Jahren

2 Monate zum Monatsende bei 5 Jahren

3 Monate zum Monatsende bei 8 Jahren

4 Monate zum Monatsende bei 10 Jahren

5 Monate zum Monatsende bei 12 Jahren

6 Monate zum Monatsende bei 15 Jahren

7 Monate zum Monatsende bei 20 Jahren

Achtung: Mit einer Frist von 2 Wochen kann ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit, längstens jedoch für die Dauer von 6 Monaten, gekündigt werden.

 

 

  1. Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach anderen Regelungen

Ohne Kündigungsfrist kann ein/e Auszubildende/r in der Probezeit gekündigt werden.

Mindestens 4 Wochen Kündigungsfrist gilt bei der Kündigung Schwerbehinderter.

Weitere Sonderregelungen bestehen für Insolvenzverwalter und Elternzeitbefristung.

 

  1. Die vertraglichen Kündigungsfristen

In Tarifverträgen und einzelvertraglich können abweichende Fristen vereinbart werden.

Ja und sie muss mit Originalunterschrift versehen sein. Eine Übersendung per Email reicht nicht aus. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

Die Anforderung an die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sind für den Arbeitgeber sehr hoch. Vor allem hat der Arbeitgeber dabei die Sozialauswahl zu beachten. Dies gelingt für den Arbeitgeber oft nicht fehlerfrei. Es kann daher in vielen Fällen sehr wohl erfolgreich gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorgegangen werden.

Ein Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Allerdings werden Kündigungsschutzklagen häufig mit einer Abfindungszahlung beendet. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Anwalt oder besser Fachanwalt für Arbeitsrecht für die Verhandlung zu beauftragen.

Der Arbeitnehmer muss sich eine unberechtigte Abmahnung nicht gefallen lassen und kann die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte immer vorab mit einem Spezialisten für Arbeitsrecht abgeklärt werden.

Top Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in München 2021
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Auf  die Anwälte der Kanzlei Seidl Hiermer, Köpping & Kollegen können sie sich verlassen. Jeder Fall wird bei uns mit der gleichen Sorgfallt und Genauigkeit bearbeitet. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigung in München hilft gerne.

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Die 5 häufigsten Fehler nach Erhalt einer Kündigung

Nein. Der Widerspruch gegen eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ändert nichts an der ausgesprochenen Kündigung. Diese bleibt bestehen. Die 3 Wochen Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft weiter. Auch alle anderen Fristen werden nicht unterbrochen.

Leider nein. Im Gegenteil. Hier laufen oft Fristen, nach deren Ablauf das ausstehende Gehalt nicht mehr verlangt werden kann.

Falsch. Wird eine unwirksame Kündigung nicht innerhalb der 3 Wochen Frist gerichtlich angegriffen, so wird sie in der Regel wirksam. Allerdings gibt es Ausnahmen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung wird nicht automatisch durch Ablauf der 3 Wochen Frist wirksam.

Leider doch. Hier sind Sperrfristen beim Arbeitslosengeld und steuerliche Aspekte zu beachten.

Grundsätzlich nein. Hier gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen allerdings ebenfalls oft kurze Fristen gelten. Schnelles Handeln ist gefragt. Ziehen Sie in jedem Fall einen Anwalt bei, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

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Rufen Sie uns gerne an uns lassen Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigung in München.

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Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Wir helfen bei Fragen zu Arbeitsrecht und Kündiung

Wir wehren gegen Sie gerichtete unberechtigte Abmahnungen ab und veranlassen für Sie die Löschung aus den Personalakten. Wir verteten Sie bei Kündigungsschutzklagen, Fertigung von Aufhebungsvereinbarungen und Ansprüchen auf Zeugniserteilung oder Zeugnisberichtigung. Wir gehen effektiv gegen Mobbing am Arbeitsplatz vor. Wir prüfen die Wirksamkeit von Befristungen in Arbeitsverträgen, sowie die Wirksamkeit von Kettenarbeitsverhältnissen. Wir setzen Ihr Recht bei Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung durch. Wir realisieren für Sie ausstehende Lohn- und Gehaltsforderungen gegen Ihren Arbeitgeber. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit auch andere arbeitsrechtliche Fragen in Bezug auf Ihren Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag durch uns klären zu lassen. Vertrauen Sie Rechtsanwalt Schwarze-Reiter, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigung in München.

Ihr Anwalt für Arbeitrecht und Kündigung in München ist für Sie da!

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Hier finden Sie neben den Informationen zu Kündigung und Arbeitsrecht auch Wissenswertes zu unserer Anwaltskanzlei

Mehr zur Kanzlei

Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen Münchens und vertritt neben Arbeitsrecht auch Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht etc. durch ausgewählte Anwälte und Fachanwälte. Wenn Sie mehr über die Kanzlei Seidl Hiermer Köpping & Kollegen erfahren wollen, dann besuchen sie doch unsere Website.

Kundenrezensionen der Kanzlei Seidl Hiermer Köpping & Kollegen
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Habe sehr schnell einen Termin bekommen und wurde kompetent, freundlich und ausführlich beraten.
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