Kündigung, und jetzt?
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht!
Der Anwalt in München, wenn es um Kündigung und Arbeitsrecht geht: kompetent, erfahren und zuverlässig.
Benjamin Schwarze-Reiter, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Leiter der Abteilung Arbeitsrecht in der Kanzlei
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Hier finden Sie die 10 häufigsten Fragen rund um den Verlust des Arbeitsplatzes
Wie kann ich gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen?
Gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann man vor dem Arbeitsgericht mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage vorgehen.
Was muss ich bei einer Kündigungsschutzklage beachten?
Die Kündigungsschutzklage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Welches Arbeitsgericht zuständig ist, sollten Sie über einen Anwalt klären lassen.
Wann ist eine fristlose Kündigung wirksam?
Hier ist jeweils der Einzelfall zu beachten. Es gilt: Eine fristlose Kündigung darf nur das allerletzte Mittel des Arbeitgebers sein. Grundsätzlich ist vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung der Arbeitnehmer abzumahnen. Davon darf der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen abweichen.
Muss ich bei der Kündigungsschutzklage Fristen beachten?
Ja. Ab Erhalt der Kündigung läuft eine 3 Wochen Frist zur Einreichung der Klage bei Gericht. Beachten Sie, dass die Kündigung durch Einwurf in Ihren Briefkasten grundsätzlich als zugestellt und damit erhalten gilt. Der Einzelfall kann hier kompliziert sein. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist dringend zu empfehlen.
Brauche ich für eine Kündigungsschutzklage einen Anwalt?
Grundsätzlich nein. Die Arbeitsgerichte haben eine sogenannte Rechtsantragsstelle, die Klagen aufnimmt, wenn man nicht anwaltlich vertreten ist. Allerdings zeigt die Praxis, dass es meist nicht wirklich erfolgreich ist, wenn man ohne Anwalt auftritt.
Welche Kündigungsfrist gilt für mein Arbeitsverhältnis?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum letzten Tag des Kalendermonats.
Für Arbeitnehmer bleibt es bei dieser Frist, egal, wie lange das Arbeitsverhältnis gedauert hat.
Für Arbeitgeber dagegen verlängert sich die Frist mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses auf
1 Monat zum Monatsende bei 2 Jahren
2 Monate zum Monatsende bei 5 Jahren
3 Monate zum Monatsende bei 8 Jahren
4 Monate zum Monatsende bei 10 Jahren
5 Monate zum Monatsende bei 12 Jahren
6 Monate zum Monatsende bei 15 Jahren
7 Monate zum Monatsende bei 20 Jahren
Achtung: Mit einer Frist von 2 Wochen kann ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit, längstens jedoch für die Dauer von 6 Monaten, gekündigt werden.
- Die gesetzlichen Kündigungsfristen nach anderen Regelungen
Ohne Kündigungsfrist kann ein/e Auszubildende/r in der Probezeit gekündigt werden.
Mindestens 4 Wochen Kündigungsfrist gilt bei der Kündigung Schwerbehinderter.
Weitere Sonderregelungen bestehen für Insolvenzverwalter und Elternzeitbefristung.
- Die vertraglichen Kündigungsfristen
In Tarifverträgen und einzelvertraglich können abweichende Fristen vereinbart werden.
Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja und sie muss mit Originalunterschrift versehen sein. Eine Übersendung per Email reicht nicht aus. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
Kann ich erfolgreich gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorgehen?
Die Anforderung an die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sind für den Arbeitgeber sehr hoch. Vor allem hat der Arbeitgeber dabei die Sozialauswahl zu beachten. Dies gelingt für den Arbeitgeber oft nicht fehlerfrei. Es kann daher in vielen Fällen sehr wohl erfolgreich gegen eine betriebsbedingte Kündigung vorgegangen werden.
Wann bekomme ich eine Abfindung?
Ein Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Allerdings werden Kündigungsschutzklagen häufig mit einer Abfindungszahlung beendet. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Anwalt oder besser Fachanwalt für Arbeitsrecht für die Verhandlung zu beauftragen.
Sollte ich gegen eine Abmahnung vorgehen?
Der Arbeitnehmer muss sich eine unberechtigte Abmahnung nicht gefallen lassen und kann die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte immer vorab mit einem Spezialisten für Arbeitsrecht abgeklärt werden.
Wie kann ich gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen?
Gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann man vor dem Arbeitsgericht mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage vorgehen. Aber bitte beachten Sie, dass das Gesetz dafür nur eine
Welche Kündigungsfristen gelten für meinen Arbeitsvertrag?
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung sind unterschiedliche Kündigungsfristen einzuhalten, die sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder aus dem Gesetz ergeben können.
Muss ich bei einer Kündigungsschutzklage Fristen beachten?
Unbedingt! Ab Zugang der Kündigung läuft eine 3 Wochen Frist zur Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht. Achtung! Die Kündigung gilt nicht erst als zugegangen, wenn
Muss eine Kündigung wirklich immer Schriftlich erfolgen?
Ganz wichtig! Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss in Schriftform erfolgen. Es handelt sich um eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung, egal ob sie vom Arbeitgeber oder
Brauche ich für die Kündigungsschutzklage einen Anwalt?
Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht besteht keine rechtliche Verpflichtung einen Anwalt einzuschalten. Sie können also auch selber die Klage bei Gericht einreichen. Darüber
Sie stehen bei Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigung an erster Stelle
Auf die Anwälte der Kanzlei Seidl Hiermer, Köpping & Kollegen können sie sich verlassen. Jeder Fall wird bei uns mit der gleichen Sorgfallt und Genauigkeit bearbeitet. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigung in München hilft gerne.
Die 5 häufigsten Fehler nach Erhalt einer Kündigung
Es reicht aus, der Kündigung zu widersprechen.
Nein. Der Widerspruch gegen eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ändert nichts an der ausgesprochenen Kündigung. Diese bleibt bestehen. Die 3 Wochen Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft weiter. Auch alle anderen Fristen werden nicht unterbrochen.
Ausstehendes Gehalt bekomme ich automatisch nachbezahlt.
Leider nein. Im Gegenteil. Hier laufen oft Fristen, nach deren Ablauf das ausstehende Gehalt nicht mehr verlangt werden kann.
Gegen eine unwirksame Kündigung muss ich nicht vorgehen.
Falsch. Wird eine unwirksame Kündigung nicht innerhalb der 3 Wochen Frist gerichtlich angegriffen, so wird sie in der Regel wirksam. Allerdings gibt es Ausnahmen. Eine mündlich ausgesprochene Kündigung wird nicht automatisch durch Ablauf der 3 Wochen Frist wirksam.
Bei einem Abfindungsvertrag muss ich nichts beachten.
Leider doch. Hier sind Sperrfristen beim Arbeitslosengeld und steuerliche Aspekte zu beachten.
Gegen eine Kündigung des Arbeitgebers kann ich auch noch nach Ablauf der 3 Wochen Frist erfolgreich vorgehen.
Grundsätzlich nein. Hier gibt es jedoch Ausnahmen, bei denen allerdings ebenfalls oft kurze Fristen gelten. Schnelles Handeln ist gefragt. Ziehen Sie in jedem Fall einen Anwalt bei, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
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Rufen Sie uns gerne an uns lassen Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigung in München.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
- Arbeitsrechtliche Abmahnungen
- Kündigung des Arbeitsverhätnisses, auch fristlos
- Durchsetzung einer Abfindung nach Kündigung
- Arbeitszeugnis
- Zahlung von Lohn oder Gehalt
- Befristung des Arbeitsvertrages
- Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
- Eintragungen in der Personalakte
- Mobbing am Arbeitsplatz
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- Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigung berät Sie umfassend zu all diesen Punkten
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Wir wehren gegen Sie gerichtete unberechtigte Abmahnungen ab und veranlassen für Sie die Löschung aus den Personalakten. Wir verteten Sie bei Kündigungsschutzklagen, Fertigung von Aufhebungsvereinbarungen und Ansprüchen auf Zeugniserteilung oder Zeugnisberichtigung. Wir gehen effektiv gegen Mobbing am Arbeitsplatz vor. Wir prüfen die Wirksamkeit von Befristungen in Arbeitsverträgen, sowie die Wirksamkeit von Kettenarbeitsverhältnissen. Wir setzen Ihr Recht bei Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung durch. Wir realisieren für Sie ausstehende Lohn- und Gehaltsforderungen gegen Ihren Arbeitgeber. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit auch andere arbeitsrechtliche Fragen in Bezug auf Ihren Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag durch uns klären zu lassen. Vertrauen Sie Rechtsanwalt Schwarze-Reiter, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht und Kündigung in München.
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